IMPRESSUM
Verantwortlich:
Silke Janßen, Hüserheide 19, 47918 Tönisvorst
Telefon: 0152/24928119
Angemeldetes Gewerbe bei der Stadt Tönisvorst, zugehörig zur Handwerkskammer Düsseldorf.
Es handelt sich um eine gewerbliche Tätigkeit im Rahmen der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UstG, demnach wird auf den erstellten Rechnungen keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen von Silke Janßen - Fotografie
1. Allgemeines
1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle von der Fotografin Silke Janßen durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
2. Sie gelten als vereinbart, sobald der Kunde den Shooting- oder TFP-Vertrag unterschrieben übergibt oder die Shooting-Gebühr vom Kunden beglichen wurde.
3. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass die Fotografin diese schriftlich anerkennt.
4. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen der Fotografin
2. Vergütung, Eigentumsvorbehalt, Fälligkeiten
1. Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet; Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen. Gegenüber Endverbrauchern weist der Fotograf die Endpreise inkl. Mehrwertsteuer aus. Das Fotografenhonorar ist sofort fällig und vor Ort abgezählt in Bar, per Vorauskasse auf das angegebene Konto oder im Voraus per Paypal zu zahlen. Sollte vor Ort auf gesonderten und ausdrücklich vereinbarten Kundenwunsch hin das Shooting länger als die vereinbarte Zeit dauern, wird dies mit 30 Euro je angefangene halbe Stunde in Rechnung gestellt. Dies gilt natürlich nicht, wenn das Überziehen freiwillig von der Fotografin erfolgt. Nachträglich bestellte Leistungen wie zusätzliche Fotoabzüge etc. werden in Rechnung gestellt und sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zu zahlen.
2. Ab 30km Entfernung von Tönisvorst werden zusätzlich die Fahrtkosten mit 0,30 Cent/km berechnet. Diese werden nach dem Shooting in Rechnung gestellt.
3. Fällige Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 7 (in Worten: sieben) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Dem Fotografen bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.
4. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum des Fotografen.
5. Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.
6. Die auf der Homepage genannten Preise, sind für privat genutztes Bildmaterial inkl. USt. Für gewerblich genutztes Bildmaterial zzgl. USt.
3. Haftung
1. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Er haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet der Fotograf – wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
2 . Der Fotograf verwahrt die Negative sorgfältig. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrte Negative nach drei Jahren seit Beendigung des Auftrags zu vernichten. Vor der Vernichtung benachrichtigt er den Auftraggeber und bietet ihm die Negative zum Kauf an.
3. Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.
4. Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt.
4. Nebenpflichten
1. Der Auftraggeber versichert, dass er an allen dem Fotografen übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.
2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Aufnahmeobjekte rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und unverzüglich nach der Aufnahme wieder abzuholen. Holt der Auftraggeber nach Aufforderung die Aufnahmeobjekte nicht spätestens nach zwei Werktagen ab, ist der Fotograf berechtigt, gegebenenfalls Lagerkosten zu berechnen oder bei Blockierung seiner Studioräume die Gegenstände auf Kosten des Auftraggebers auszulagern. Transport- und Lagerkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
3. Die von mir im Rahmen meiner Tätigkeit ausgegebenen Gutscheine sind nach Erhalt sofort zu begleichen.
Gutscheine beinhalten eine persönliche Dienstleistung und sind keine Wertgutscheine. Daher ist eine Unterschreitung der gesetzlichen Gültigkeitsdauer (§§195, 199 BGB) zulässig.
Gutscheine sind ab Kauf 3 Jahre, bis zum jeweiligen Jahresende (31.12.), gültig. Gutscheine sind frei übertragbar. Eine Gutscheinstornierungen oder Erstattung ist nicht möglich. Mit einem Gutschein kann kein weiterer Gutschein gekauft werden.
5. Haftung der Kunden
1. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters beruhen.
2. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten im Sinne des § 7 Absatz 1 haftet der Anbieter nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser grob fahrlässig verursacht wurde.
3. Wesentliche Vertragspflichten im Sinne des § 7 Absatz 1 sind die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
4. Die Einschränkungen der Abs 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
6. Leistungsstörung, Ausfallhonorar, Terminverschiebung
1. Ist der Kunde aus wichtigen Gründen (schwerer Krankheit, höherer Gewalt) verhindert und kann den verabredeten Termin nicht wahrnehmen, wird ihm die Option eingeräumt, einmalig kostenfrei das Shooting abzusagen oder zu verschieben. Bei wiederholtem Verschieben werden 30 Euro Ausfallhonorar pro Verschieben berechnet.
2. Kommt ein Aufnahmetermin ohne triftigen Grund nicht zustande oder erscheint der Kunde einfach nicht, dann hat die Fotografin das Recht, ein angemessenes Ausfallhonorar in Höhe von bis zu 50 % der vereinbarten Gesamtsumme des Shootings in Rechnung zu stellen.
3. Die Fotografin ist ebenfalls berechtigt, aus wichtigen Gründen (Erkrankung, höherer Gewalt, zum Shooting unpassendes Wetter, etc.) den Shooting-Termin zu verschieben. Der Auftraggeber wird hiervon telefonisch oder per E-Mail in Kenntnis gesetzt. Ein weitergehender Schadensersatz oder Minderungsanspruch ist ausgeschlossen.
4. Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vom Fotografen bestätigt worden sind. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
7. Datenschutz
Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
8. Urheberrecht, Nutzungsrecht
„Fotografien“ im Sinne dieser AGB sind alle von dem Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. Der Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei dem von dem Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke im Sinne von § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt.
1. Urheberrechte sind nicht übertragbar und Vorschläge des Kunden begründen kein Miturheberrecht.
2. Der Fotograf überträgt jeweils ein einfaches Nutzungsrecht an den Fotos auf den Kunden. Dieses beinhaltet die private, nicht kommerzielle Nutzung. Bei Personenaufnahmen und bei Aufnahmen von Objekten, an denen fremde Urheberrechte, Eigentumsrechte oder sonstige Rechte Dritter bestehen, ist der Auftraggeber verpflichtet, die für die Anfertigung und Nutzung der Bilder erforderliche Zustimmung der abgebildeten Personen und der Rechtsinhaber einzuholen. Der Auftraggeber hat den Fotografen von Ersatzansprüchen Dritter freizustellen, die aus der Verletzung dieser Pflicht resultieren. Die Freistellungsverpflichtung entfällt, sofern der Auftraggeber nachweist, dass ihn kein Verschulden trifft. Die vorstehende Regelung gilt auch dann, wenn die Fotografin die aufzunehmenden Personen oder Objekte selbst auswählt, sofern er den Auftraggeber so rechtzeitig über die getroffene Auswahl informiert, dass dieser die notwendigen Zustimmungserklärungen einholen oder andere geeignete Personen bzw. Objekte für die Aufnahmearbeiten auswählen und zur Verfügung stellen kann.
3. Werden Dateien, Fotos, Entwürfe, etc. in einem anderen Umfang (kommerziell und gewerblich anstatt ausschließlich privat) als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist der Kunde verpflichtet, eine Vergütung für die zusätzliche Nutzung zu zahlen.
4. Eine Veröffentlichung der weboptimierten (verkleinert und mit einem Fotografenlogo versehen) digitalen Dateien ist im Internet (nichtkommerzieller/ wettbewerbsfreier Bereich) möglich, dabei ist auf den Fotografen zu verweisen. Die privaten Dateien ohne Logo dürfen nicht veröffentlicht werden.
5. Jede Veränderung, Weiterbearbeitung (z.B. durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes) der gelieferten Fotos bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch den Fotografen.
6. Die Weitergabe an Dritte durch den Kunden ist grundsätzlich nicht gestattet.
7. Die zu übertragenden Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars über. Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen berechtigt die Fotografin, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen.
8. Der Auftraggeber erhält ausschließlich bearbeitetes Bildmaterial als Printmedium und/oder hochauflösend im JPG-Format. Die Abgabe von digitalen Rohdaten (RAW) ist ausgeschlossen.
9. Das Speichern oder die Verwendung von unbearbeiteten Bildern (z.B. ggfs. aus einer Vorschaugalerie) ist nicht gestattet.
10. Der Fotograf ist von Referenzen abhängig, welche er zur Eigenwerbung auf Social Media, seiner Internetpräsenz oder Werbemittel wie Flyer etc. veröffentlichen darf. Der Fotografin wird das Recht eingeräumt, eine Auswahl der Bilddateien als Präsentation der eigenen Arbeit zu nutzen, um sie so potentiellen Kunden oder Geschäftspartnern in verschiedenen Formen zu zeigen. Ist dies nicht erwünscht, werden zusätzliche Gebühren von 80 Euro bei der Buchung fällig. Davon ausgenommen sind Kinderfotos und Babybauchshootings; hier kann der Kunde frei entscheiden, ob er einer Veröffentlichung der Fotos zustimmt, ohne das Mehrkosten entstehen.
9. Sonstiges
1. Während eines Fototermins ist das Fotografieren oder Filmen durch Gäste des Kunden oder Mitbewerber nur nach Absprache gestattet.
2. Der Kunde erklärt sich einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen, personenbezogenen Daten gespeichert werden. Die Fotografin verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
10. Schlussbestimmungen
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.
2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der Fotografin.
STAND 2024